Deutschland · Version 2 · Veröffentlicht am 21. August 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der ThinkForm LLC, 75 E 3rd St, Ste 7, Sheridan, WY 82801, USA (eingetragen beim Wyoming Secretary of State unter der Registriernummer 2025-001753102, vertreten durch den Manager Oliver Kierepka; nachfolgend „Anbieter") bzw. deren Rechtsnachfolgern und ihren Kunden.
(2) Das Leistungsangebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Der Anbieter schließt keine Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB). Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.
(3) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Vertragsgegenstand und Leistungsspektrum
Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Einzelvertrag, Angebot oder Buchungsformular vereinbarten Leistungen. Das Leistungsspektrum des Anbieters umfasst insbesondere:
- Beratung & Coaching: Strategieberatung, Prozessberatung, Kreativ- und Team-Coachings, Workshops (online sowie vor Ort).
- Softwareentwicklung, SaaS & Prozessautomatisierung: Konzeption, Entwicklung und Betrieb von User Experiences, Softwarelösungen, Software-as-a-Service-Plattformen (SaaS), Skripten sowie Erstellung und Implementierung von Automatisierungs-Workflows (z. B. n8n, API-Integrationen).
- Design- & Content-Dienstleistungen: Erstellung von Corporate-Design-Systemen, Brand Sheets, digitalen Dokumentenvorlagen (z. B. PDF-Angebots- und ERP-Templates) sowie visuellen Gestaltungsmedien für den vertrieblichen und operativen Einsatz.
- Digitale Produkte, Online-Kurse & Assets: Verkauf und Bereitstellung digitaler Inhalte (z. B. E-Books, Online-Kurse, Video-Trainings, Vorlagen/Templates, Code-Snippets, Leitfäden).
Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website, in Präsentationen oder im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:
- die schriftliche oder per E-Mail übermittelte Annahme eines individuellen Angebots des Anbieters durch den Kunden,
- den Abschluss eines kostenpflichtigen Bestell- oder Buchungsvorgangs im Online-Shop / CRM des Anbieters (z. B. Odoo, Directus, Cal.com),
- oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Dienst- oder Werkvertrages.
Abgrenzung bei Coaching & Beratung
(1) Die Leistungen im Bereich Coaching und Beratung sind methodische und organisatorische Hilfestellungen im beruflichen Kontext.
(2) Der Anbieter erbringt keine medizinische, psychotherapeutische, steuerliche oder rechtliche Beratung. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die operative Umsetzung und die auf Basis der Beratung getroffenen Entscheidungen.
Mitwirkungspflichten des Kunden & Datenanlieferung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen aktiv, rechtzeitig und unentgeltlich zu unterstützen.
(2) Bei Projekten zur Softwareentwicklung, Prozessautomatisierung, UX-Design, Brand Design oder Print-Materialien beinhaltet die Mitwirkungspflicht insbesondere:
- die rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Inhalte, final freigegebenen Texte, Datenblätter, technischen Kennzahlen, Vektordaten (Logos) und hochauflösenden Bilddaten in digital verarbeitbarer Form (z. B. .docx, .svg, hochauflösende Rastergrafiken),
- die Bereitstellung notwendiger Zugänge zu Drittsystemen, API-Schlüsseln, Servern oder Software-Umgebungen über sichere Übertragungswege (z. B. Passwort-Vaults),
- die Benennung eines fachkundigen, entscheidungsbefugten Ansprechpartners für Projektentscheidungen,
- die unverzügliche Durchführung von Tests, Prüfungen und Freigaben im Rahmen von Zwischenergebnissen und Korrekturrunden.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund fehlender, unvollständiger, verspäteter oder nicht verarbeitbarer Mitwirkung des Kunden, verschieben sich vereinbarte Ausführungs- und Fertigstellungstermine automatisch um einen angemessenen Zeitraum.
(4) Zusätzliche Aufwände, die durch die Nachbearbeitung mangelhafter oder nicht vereinbarungsgemäß angelieferter Daten, durch nachträgliche Textänderungen nach Freigabe oder durch unvollständige Zuarbeiten entstehen, werden dem Kunden nach vorheriger Absprache gesondert nach den vereinbarten Stundensätzen des Anbieters in Rechnung gestellt.
Leistungsänderungen (Change Management)
Wünscht der Kunde während eines laufenden Projekts (UX, Software, Automatisierung, Design) Anpassungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, werden diese gesondert nach den üblichen Stundensätzen des Anbieters abgerechnet, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Abnahme bei Werkleistungen (Software, Workflows, Vorlagen & Design)
(1) Soweit es sich bei den vereinbarten Leistungen rechtlich um Werkleistungen handelt (z. B. fertige Softwarekomponenten, individuelle Automatisierungs-Workflows, PDF-Vorlagen oder Print-Reinzeichnungen), ist der Kunde zur Abnahme verpflichtet, sobald die Leistung betriebsbereit bereitgestellt bzw. zur finalen Freigabe vorgelegt wurde.
(2) Nach Bereitstellung steht dem Kunden eine Test- und Prüffrist von 10 Werktagen zur Verfügung. Werden innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel schriftlich oder per E-Mail gemeldet, gilt die Leistung als mängelfrei abgenommen (Fiktion der Abnahme).
(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Stornierung und Terminabsagen (Dienstleistungen)
(1) Einzeltermine (Coaching, Beratung, Sparring):
- Kostenfreie Absage oder Verschiebung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
- Bei Absage unter 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen wird das Honorar zu 100 % fällig.
(2) Workshops, Seminare und mehrtägige Projekte:
- Nach verbindlicher Buchung fällt bei Stornierung durch den Kunden eine Aufwandsentschädigung von 100 % der vereinbarten Vergütung an, es sei denn, es wurde schriftlich ein abweichendes Rücktrittsrecht eingeräumt. Bisher angefallene Reisekosten oder Drittkosten sind in jedem Fall vom Kunden zu erstatten.
Digitale Produkte (E-Books, Assets, Templates)
(1) Der Kauf digitaler Produkte erfolgt als Einmalkauf über die entsprechenden digitalen Vertriebskanäle des Anbieters.
(2) Der Zugriff auf digitale Inhalte (z. B. Download-Links, Datei-Transfers) wird nach Zahlungseingang bereitgestellt.
(3) Da der Kunde als Unternehmer handelt, ist eine Rückgabe oder Erstattung digitaler Inhalte nach Bereitstellung ausgeschlossen.
Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Urheberrecht: Alle vom Anbieter erstellten Konzepte, UX-Prototypen, Quellcodes, Skripte, n8n-Workflows, Design-Systeme, Layouts, Print-Reinzeichnungen, Vorlagen und Unterlagen bleiben urheberrechtlich Eigentum des Anbieters.
(2) Individuelle Werkleistungen (Layouts, Vorlagen, Workflows): An individuell für den Kunden erstellten Dokumentenvorlagen (z. B. PDF-Templates), Print-Broschüren, Softwarelösungen und Automatisierungs-Workflows räumt der Anbieter dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, diese für eigene interne und vertriebliche Geschäftszwecke zu nutzen.
(3) Rohdateien & Entwickler-Assets: Die Herausgabe von offenen Arbeits- und Quelldateien (z. B. InDesign-Masterdateien, Entwickler-Skripte, unkompilierte Rohdaten) ist nicht Gegenstand der Rechteübertragung, es sei denn, dies wurde im Angebot ausdrücklich vereinbart.
(4) Standard-Assets & Digitale Produkte: An fertigen E-Books, Standard-Templates oder Code-Snippets erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur eigenen Nutzung. Eine Weitergabe, der Weiterverkauf, die Veröffentlichung oder die Vervielfältigung an Dritte ist untersagt.
(5) Drittsoftware & Open-Source: Soweit Workflows oder Entwicklungen auf Open-Source-Software (z. B. n8n, Directus) oder Bibliotheken Dritter aufbauen, gelten vorrangig deren jeweilige Lizenzbedingungen.
Preise, Zahlungsbedingungen & B2B-Abrechnung
(1) Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettobeträge in Euro bzw. US-Dollar. Bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen an Kunden im EU-Ausland erfolgt die Rechnungsstellung über den Anbieter ohne Ausweis von deutscher Umsatzsteuer; es gilt das Prinzip der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge / § 13b UStG entsprechend im Bestimmungsland).
(2) Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgendes Zahlungsmodell:
- 50 % der Vertragssumme bei Vertragsschluss / Projektstart.
- 50 % der Vertragssumme nach Fertigstellung bzw. Abnahme.
- Bei laufenden Betreuungsmandaten oder Abrechnung nach Aufwand erfolgt die Rechnungsstellung monatlich.
(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher B2B-Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB entsprechend) zu verlangen sowie laufende Arbeiten oder Zugänge bis zum vollständigen Zahlungseingang vorübergehend einzustellen.
Haftung und Gewährleistung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Spezielle Regelung für IT, Daten & Drittsysteme:
- Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur insoweit, als der Kunde durch regelmäßige und angemessene Datensicherungen (Backups) sichergestellt hat, dass diese Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
- Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Funktionsänderungen oder Einschränkungen von Schnittstellen (APIs) Dritter (z. B. OpenAI, WhatsApp, CRM-Anbieter, Google, Storak), auf denen automatisierte Workflows aufbauen.
Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt streng nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie anwendbaren Datenschutzgesetzen. Sofern der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV / Data Processing Addendum) geschlossen.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Unternehmensnachfolge
(1) Anwendbares Recht: Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden gilt primär das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(2) Gerichtsstand & Gerichtsbarkeit: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Köln (Deutschland). Der Anbieter bleibt jedoch ausdrücklich berechtigt, den Kunden nach eigener Wahl auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand (z. B. am Unternehmenssitz des Kunden) zu verklagen.
(3) Unternehmensnachfolge & Umstrukturierung: Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis gehen bei einer Umfirmierung, Sitzverlegung oder Einbringung des Anbieters in eine Nachfolgegesellschaft (z. B. im Rahmen von Restrukturierungen oder Holding-Gründungen) automatisch auf das entsprechende Nachfolgeunternehmen über.
(4) Vertragssprache: Die Vertragssprache ist Deutsch. Bei Auslegungsproblemen oder Abweichungen zwischen Übersetzungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.
(5) Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.